§ 2 - Ziele und Zweck des Vereins
Der Verein ist eine unabhängige Organisation der ambulant tätigen, niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Land Niedersachsen, Region "Braunschweiger Land".Ziel des Vereins ist die fachgruppen- und verbandsübergreifende Vertretung der Mitglieder gegenüber Institutionen und Organisationen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, die Förderung der Interessen der ambulant tätigen Arzte und Psychotherapeuten im Land Niedersachsen und gegebenenfalls auch anderer im Gesundheitsbereich tätiger natürlicher und juristischer Personen.
Der Verein artikuliert die öffentlichen, politischen und wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder. Er berät seine Mitglieder insoweit in allen Fragen der ärztlichen und psychotherapeutischen Berufsausübung.
Der Verein ist bereit, bei geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen, die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zu organisieren und im Auftrag seiner Mitglieder das Verhandlungs- und Vertragsmandat wahrzunehmen.
Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Maßnahmen:
- Förderung der freiberuflichen Existenz der niedergelassenen Ärzte und der
psychologischen Psychotherapeuten sowie der Erhalt der Wirtschaftsfähigkeit der Praxen zum Wohl der Menschen
- Intensivierung der haus- und fachärztlichen kollegialen Zusammenarbeit
- Organisation der Fortbildung der Vereinsmitglieder
- aktive Beteiligung am Abbau bürokratischer Hemmnisse und Vermeidung bürokratischer Auswüchse in der Medizin
- aktive Mitwirkung bei Entwicklung und Sicherung von Qualitätsstandards im Gesundheitswesen
- Erfahrungsaustausch zwischen Praxis und Wissenschaft
- Zusammenarbeit mit überregionalen Verbänden und Organisationen
- Gemeinsame Verhandlungsführung gegenüber Kostenträgern und politischen Gruppierungen.
Der Verein selbst arbeitet nicht gewinnorientiert. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§ 59 f.). Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht vorwiegend eigenwirtschaftliche Zwecke.
Durch seine Tätigkeit soll er jedoch die wirtschaftlichen Interessen seiner Mitglieder unterstützen. Dieses Ziel soll durch Rahmenvereinbarungen mit Lieferanten, Dienstleistern, Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern erreicht werden. Der Verein kann in diesem Sinne auch vermittelnd tätig werden.
Der Abschluss von Einzelverträgen von Mitgliedern, oder Gruppen von Mitgliedern, oder Fachgruppen, bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Die Zustimmung ist in der Regel nur zu verwehren, wenn der verhandelte Einzelvertrag den Zielen des Vereins in grober Weise entgegen steht.
Vor Eintritt in den Verein bestehende Verträge mit Kostenträgern im Gesundheitswesen bleiben hiervon unberührt.
Der Verein kann sich zur Erfüllung seiner Ziele Dritter bedienen, mit anderen Vereinen und Gesellschaften zusammenarbeiten und sich auch an diesen beteiligen.