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§ 12 - Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Braunschweig
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Vorstehender Satzungsinhalt wurde von der Gründungsversammlung am
25. März 2004 in Braunschweig beschlossen. In die Version vom 31.05.2004 wurden die durch die Mitgliederversammlung aufgeworfenen Änderungen eingearbeitet und in der Mitgliederversammlung am 10.06.2004 beschlossen.
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