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§ 3 - Mitgliedschaft
Der Verein besteht aus ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern, sowie aus Förder- und Ehrenmitgliedern.
1. Ordentliche Mitglieder können werden:
- ambulant in freier Niederlassung tätige Ärzte und Psychotherapeuten im Land Niedersachsen, Region "Braunschweiger Land".
- andere Personen der nachfolgenden Gruppen, wenn diese durch den Vorstand einstimmig als ordentliches Mitglied zugelassen werden.
2. Außerordentliche Mitglieder,
- im Gesundheitswesen tätige natürliche oder juristische Personen,
- für den Verein tätige Personen (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Mitarbeiter),
3. Fördermitglieder,
Fördermitglieder können Personen oder Institutionen werden, die die Ziele des Vereins unterstützen wollen.
4. Ehrenmitglieder
Zu Ehrenmitgliedern können durch Beschluss der Mitgliederversammlung Personen ernannt werden, die sich besonders um die Ziele des Vereins verdient gemacht haben.