§ 4 - Rechte und Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen, Vorteile aus Gruppenvereinbarungen sowie alle sonstigen Angebote des Vereins zu nutzen. Ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt und haben gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung das Recht, Anträge zu stellen.
Außerordentliche Mitglieder haben Antrags- und Rederecht, jedoch kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Fördermitglieder haben kein Antrags- und Stimmrecht, jedoch ein Rederecht in der Mitgliederversammlung.
Ehrenmitglieder haben Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Sie sind von Beiträgen und sonstigen Leistungen befreit.
Ehrenmitglieder können durch Beschluss der Mitgliederversammlung ernannt werden, wenn dazu ein Vorschlag aufgrund besonderer Verdienste um den Verein vorliegt.
Jedes ordentliche Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Die Stimmvertretung oder das Sammeln von Stimmrechten ist nicht zulässig.
Die Mitglieder haben die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, den Verein und die Vereinsziele - auch in der Öffentlichkeit - in satzungsgemäßer Weise zu unterstützen.