Von dem Datenleck betroffen sind mindestens folgende Daten von Antragstellern, die Heilberufsausweise (eHBA) und elektronische Praxisausweise (SMC-B-Karten) beantragt haben:
- Vor- und Nachname
- E-Mail-Adresse
- Geburtsdatum
- Adressdaten
- Ausweisdaten
Angaben der Landesärztekammern zur Anzahl der betroffenen Ärzten:
- Westfalen-Lippe: 1.700
- Hessen: 757
- Rheinland-Pfalz: 431
- Niedersachsen: 1.432
- Sachsen-Anhalt: 303
- Sachsen: 549
- Nordrhein: 2.000
- Brandenburg: 300
- Bayern: 2.100
- Tühringen: 390
- Bremen: 112
Was können Betroffene jetzt tun?
Betroffene sollten in nächster Zeit auf ungewöhnliche Vorgänge achten, denn die entwendeten Daten könnten möglicherweise für Betrugsversuche genutzt werden.
Zudem können Sie mögliche Auskunfts-, Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche prüfen lassen:
- Sie haben nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO das Recht, Auskunft darüber zu erhalten, ob und in welchem Umfang Sie von dem Datenleck betroffen sind.
- Betroffenen entsteht infolge eines Datenlecks auch ein sogenannter immaterieller Schaden. Es muss also kein finanzieller Schaden entstanden sein. Nach der DSGVO genügt ein immaterieller Schaden, um Ansprüche geltend machen zu können.
- Geschädigte haben einen Anspruch auf Unterlassung und können der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.